Gemeinschaftliche Anregung § 34 NKomVG

SICHERHEIT, RUHE & LEBEN IM UP'N KAMP

Wir fordern die Gemeinde Sittensen auf: Ausweisung des gesamten Wohngebiets Up'n Kamp inklusive Hauptstraßenzug und Stichstraßen als verkehrsberuhigten Bereich (Zeichen 325.1 StVO). Kinder, Senioren und Nachbarn verdienen geschützten Straßenraum statt Schleich- und Beschleunigungszonen!

Online Unterstützen & Vormerken
VERFAHRENSSTAND:
Unterschriften werden gesammelt

Aktive Unterschriftensammlung an der Haustür und online für das gesamte Wohngebiet Up'n Kamp.

UNTERSCHRIFTEN-STAND 148 von 200 Unterschriften
Ziel: Starkes Signal für den Gemeinderat 74% Erreicht
Die Unterschriftensammlung startet in Kürze. Der Zähler wird mit Beginn der Sammlung freigeschaltet.
Stand: 16.09.2026 Quelle: status.csv
SEITENAUFRUFE:
-- Endgeräte -- Aufrufe
Zeichen 325.1 StVO - Beginn eines verkehrsberuhigten Bereichs
ZEICHEN 325.1 StVO

SCHRITTGESCHWINDIGKEIT STATT 60 KM/H

Im verkehrsberuhigten Bereich nach Zeichen 325.1 StVO gilt ausnahmslos Schrittgeschwindigkeit (4–7 km/h). Zufußgehende und spielende Kinder dürfen die gesamte Straßenbreite nutzen.

Kinder & Fußgänger Dürfen gesamte Straße nutzen
Schrittempo Effektiver Schutz aller
Dringlichkeit & Faktenlage

TEMPO 30 AUF DEM PAPIER GENÜGT NICHT

Seit Jahren zeigt sich: Aufgemalte Straßenmarkierungen und reine Schilder regeln das reale Fahrverhalten in unserer engen Wohnsiedlung nicht.

AUSZUG AUS UNSERER GEMEINSCHAFTLICHEN ANREGUNG

„Nach Angaben langjähriger Anwohner sollen bei früher durchgeführten Geschwindigkeitsmessungen Spitzenwerte von etwa 60 km/h innerhalb der Tempo-30-Zone festgestellt worden sein. [...] Die zusätzlich aufgebrachten Tempo-30-Markierungen haben keine dauerhafte Verkehrsberuhigung erreicht. Wir bitten um eine umfassende Neubewertung und die Ausweisung als verkehrsberuhigter Bereich für das gesamte Gebiet Up'n Kamp.“
Gemeinschaftliche Anregung gem. § 34 NKomVG 16. September 2026

BIS ZU 60 KM/H

Gemessene Spitzen in der 30er-Zone. Fahrzeuge beschleunigen direkt nach der Kurve rasant.

KEIN DURCHGANGSVERKEHR

Up'n Kamp ist ein reines Wohnquartier mit Stichstraßen, engen Fahrbahnen und Wendeanlagen.

KINDERSPIELPLATZ

Zahlreiche Kinder überqueren und befahren die engen Straßen täglich auf dem Weg zum Spielplatz.

SENIOREN & PFLEGE

Das ansässige Wohn- und Pflegezentrum bringt Gehbehinderte sowie großen Zuliefer- und Wendeverkehr mit sich.

Ortsanalyse

DIE 4 KRITISCHEN GEFAHRENPUNKTE VOR ORT

Warum das Wohngebiet Up'n Kamp baulich und verkehrlich als Einheit betrachtet werden muss:

Punkt 1

KURVENBEREICH IM HAUPTZUG

Stark eingeschränkte Sichtverhältnisse. Autofahrer verzögern oft nur minimal und beschleunigen bereits im Scheitelpunkt der Kurve, wo plötzlich Fußgänger oder Kinder kreuzen.

Toter Winkel & kaum Reaktionsraum
Punkt 2

RECHTS-VOR-LINKS EINMÜNDUNGEN

Hohe Dichte an Einmündungen auf kurzer Distanz. Durch parkende Autos und Grünflächen ist der Querverkehr oft erst im letzten Moment sichtbar – tägliches Konfliktpotenzial.

Häufige Beinahe-Unfälle
Punkt 3

SEITENSTRASSEN OHNE GEHWEG

Während die Hauptachse Gehwege hat, fehlen diese in den Seiten- und Stichstraßen komplett. Fußgänger, Radfahrer, spielende Kinder und Pkw teilen sich denselben Pflasterraum.

De-facto Mischverkehrszone
Punkt 4

PFLEGEZENTRUM & LIEFERVERKEHR

Schwerer Zulieferverkehr und Lkw für das Pflegezentrum müssen in engen Kreuzungen und Wendeanlagen rangieren. Gleichzeitig sind hier viele ältere, mobilitätseingeschränkte Menschen unterwegs.

Große Fahrzeuge vs. Rollatoren
Rechtlicher Rahmen

WAS BRINGT ZEICHEN 325.1 STVO IM VERGLEICH?

Der rechtliche Unterschied zwischen dem Status quo und unserem Ziel:

Kriterium Status Quo (Tempo 30 Zone) Unser Ziel: Zeichen 325.1 StVO
Geschwindigkeit Bis zu 30 km/h erlaubt (in der Realität oft 40–60 km/h gefahren). Streng Schrittgeschwindigkeit (ca. 4–7 km/h) für alle Fahrzeuge!
Fußgänger & Zufußgehende Müssen vorrangig Gehwege nutzen; dürfen Fahrbahn nur queren. Dürfen die Straße in ihrer gesamten Breite uneingeschränkt nutzen!
Kinderspiel auf der Straße Grundsätzlich verboten bzw. ordnungswidrig auf der Fahrbahn. Kinderspiele sind überall auf der Straße ausdrücklich erlaubt!
Parken von Kraftfahrzeugen Überall am Fahrbahnrand erlaubt, wo kein Halteverbot gilt. Parken NUR in speziell dafür gekennzeichneten Flächen zulässig (Ausnahme: Ein-/Aussteigen)!
Ausfahren in Vorfahrtsstraßen Rechts-vor-Links an Einmündungen innerhalb der Zone. Beim Verlassen des verkehrsberuhigten Bereichs gilt grundsätzlich Nachrang (§ 10 StVO).
Katalog nach § 34 NKomVG

UNSERE 12 KONKRETEN ANTRÄGE AN DIE GEMEINDE SITTENSEN

Transparenz, Fakten und Sicherheit: Wir fordern keine Gefälligkeiten, sondern ein fundiertes Verwaltungsverfahren mit Bürgerbeteiligung.

01

Gemeinsame Verkehrsschau

Vor-Ort-Begehung des gesamten Up'n Kamp inklusive Hauptzug, Kurve, Einmündungen und Stichstraßen mit Polizei und Behörden.

02

Offenlegung der Alt-Messungen

Vollständige Einsicht und Auswertung der früheren Messdaten (u. a. der berichteten 60-km/h-Spitzenwerte) und damaligen Begründungen.

03

Neue Geschwindigkeitsmessung

Objektive Verkehrsmengen- und Geschwindigkeitsmessungen über einen aussagekräftigen Zeitraum an mehreren Schlüsselstellen.

04

Prüfung der Sichtverhältnisse

Exakte verkehrstechnische Untersuchung des Brems- und Reaktionswegs in der unübersichtlichen Kurve und den Rechts-vor-Links-Bereichen.

05

Gesamtprüfung Zeichen 325.1

Ganzheitliche Ausweisung für das gesamte Wohngebiet – keine willkürliche Isolation einzelner Stichwege zu Lasten des Hauptzuges.

06

Gestalterische Maßnahmen

Konkrete Aufstellung, welche bestehenden Elemente (Pflaster, Kurven, Verengungen) genügen und was baulich ergänzt werden muss.

07

Geordnete Parkflächen

Feste Markierung von Anwohnerparkplätzen zur Vermeidung von Wildparken und zur gleichzeitigen Verkehrsberuhigung (Verschwenkungen).

08

Feuerwehr & Müllabfuhr sichern

Sicherstellung aller Schleppkurven für Rettungsdienst, Feuerwehr und Entsorgungsfahrzeuge ohne Verzicht auf Temporeduktion.

09

Einbindung Pflegeheim-Logistik

Konzept für Lieferanten, Lkw und Krankentransporte zum Wohn- und Pflegezentrum mit definierten Wende- und Haltelösungen.

10

Erste Kostenschätzung

Erstellung einer soliden und transparenten Kostenschätzung für geringinvestive bzw. bauliche Anpassungen durch die Verwaltung.

11

Keine Kostenüberraschung

Schriftliche und verbindliche Klärung vorab, ob und in welchem Rahmen finanzielle Belastungen für Anlieger entstehen könnten.

12

Gremienberatung & Dialog

Offizielle Beratung im zuständigen Ratsgremium der Gemeinde Sittensen sowie fortlaufende schriftliche Information der Vertrauenspersonen.

Deine Stimme Zählt

JETZT DIGITAL VORMERKEN & PETITION UNTERSTÜTZEN

Gemeinsam erreichen wir mehr! Als Anwohnerin oder Anwohner im Up'n Kamp kannst du dich hier direkt eintragen. Unsere Vertrauensperson Sandra Intemann kommt für die formelle Gegenzeichnung nach § 34 NKomVG persönlich bei dir vorbei oder sendet dir das Blatt zu.

SO GEHT ES WEITER:

  1. Eintragen: Hausnummer im Up'n Kamp angeben und Vormerkung absenden.
  2. Unterschrift leisten: Physisches Unterschriftenblatt kurz gegenzeichnen (Voraussetzung für § 34 NKomVG).
  3. Einreichung: Übergabe an den Rat der Gemeinde Sittensen & Samtgemeindebürgermeister.
Gemeinde Sittensen

UNTERSTÜTZUNGSERKLÄRUNG

Wohngebiet Up'n Kamp – Gemeinschaftliche Anregung § 34 NKomVG

Hinweis zur Adresse: Gemäß § 34 NKomVG richtet sich diese Bürger-Anregung ausschließlich an die Anwohnerschaft des Wohngebiets Up'n Kamp in 27419 Sittensen.
DSGVO-GARANTIE: KEINE IP-ADRESSEN, KEINE TRACKER Wir erfassen ausschließlich die Daten, die Sie hier im Formular selbst eintragen, und nutzen diese einzig zur Information und Vorbereitung der Bürger-Anregung nach § 34 NKomVG. Es werden keine IP-Adressen in Server-Logs gespeichert, keine Tracking-Cookies gesetzt und keine Fingerprints erhoben.
Kein Spam. Deine Daten verbleiben vertraulich bei Vertrauensperson Sandra Intemann (Up'n Kamp 45).
Häufige Fragen

FRAGEN & ANTWORTEN ZUM VORHABEN

Transparente Antworten auf die wichtigsten Bedenken der Nachbarschaft:

Selbstverständlich ja. In unserem Schreiben (Punkt 8) fordern wir ausdrücklich die Berücksichtigung aller Schleppkurven. Es gibt moderne, intelligente Verkehrsberuhigungselemente (z. B. überfahrbare Kanten, versetzte Parkbuchten und Wendezonen), die Rettungswagen und 3-Achs-Müllwagen vollen Spielraum lassen, aber den Raser-Effekt brechen.

In einem verkehrsberuhigten Bereich (Zeichen 325.1) darf auf öffentlicher Fläche nur innerhalb dafür gekennzeichneter Parkflächen geparkt werden. Private Stellplätze, Einfahrten und Garagen sind davon unberührt. Unser Antrag verlangt von der Gemeinde eine sorgfältige Parkraumplanung, sodass Anwohnerparkplätze sinnvoll und ausreichend ausgewiesen werden.

Genau deshalb haben wir Forderung 11 formuliert: Vor jeglichen Entscheidungen über eventuelle bauliche Maßnahmen muss die Gemeinde Sittensen verbindlich prüfen und darlegen, ob überhaupt und in welcher Höhe Belastungen entstehen könnten. Viele Maßnahmen zur Ausweisung (z. B. Beschilderung, Markierungen, mobile Pflanzkübel) erfordern keinen kostenintensiven Vollausbau.

Die Erfahrung und Messungen zeigen: In langen Geraden und der Kurve wird Tempo 30 regelmäßig überschritten (bis zu 60 km/h). Zudem haben die Seitenstraßen im Up'n Kamp keine Gehwege. Fußgänger und Autos nutzen dort denselben Raum. Nur Zeichen 325.1 gibt Kindern und Zufußgehenden das gesetzliche Recht, die Straße vollumfänglich und sicher zu nutzen.

Das Niedersächsische Kommunalverfassungsgesetz (§ 34 NKomVG) gibt Bürgerinnen und Bürgern das verbriefte Recht, Angelegenheiten des eigenen Wirkungskreises an den Gemeinderat heranzutragen. Der Rat bzw. der Verwaltungsausschuss ist gesetzlich verpflichtet, das Anliegen ordentlich zu beraten und die Vertrauenspersonen über das Ergebnis zu unterrichten.