Wir fordern die Gemeinde Sittensen auf: Ausweisung des gesamten Wohngebiets Up'n Kamp inklusive Hauptstraßenzug und Stichstraßen als verkehrsberuhigten Bereich (Zeichen 325.1 StVO). Kinder, Senioren und Nachbarn verdienen geschützten Straßenraum statt Schleich- und Beschleunigungszonen!
Aktive Unterschriftensammlung an der Haustür und online für das gesamte Wohngebiet Up'n Kamp.
Im verkehrsberuhigten Bereich nach Zeichen 325.1 StVO gilt ausnahmslos Schrittgeschwindigkeit (4–7 km/h). Zufußgehende und spielende Kinder dürfen die gesamte Straßenbreite nutzen.
Seit Jahren zeigt sich: Aufgemalte Straßenmarkierungen und reine Schilder regeln das reale Fahrverhalten in unserer engen Wohnsiedlung nicht.
„Nach Angaben langjähriger Anwohner sollen bei früher durchgeführten Geschwindigkeitsmessungen Spitzenwerte von etwa 60 km/h innerhalb der Tempo-30-Zone festgestellt worden sein. [...] Die zusätzlich aufgebrachten Tempo-30-Markierungen haben keine dauerhafte Verkehrsberuhigung erreicht. Wir bitten um eine umfassende Neubewertung und die Ausweisung als verkehrsberuhigter Bereich für das gesamte Gebiet Up'n Kamp.“
Gemessene Spitzen in der 30er-Zone. Fahrzeuge beschleunigen direkt nach der Kurve rasant.
Up'n Kamp ist ein reines Wohnquartier mit Stichstraßen, engen Fahrbahnen und Wendeanlagen.
Zahlreiche Kinder überqueren und befahren die engen Straßen täglich auf dem Weg zum Spielplatz.
Das ansässige Wohn- und Pflegezentrum bringt Gehbehinderte sowie großen Zuliefer- und Wendeverkehr mit sich.
Warum das Wohngebiet Up'n Kamp baulich und verkehrlich als Einheit betrachtet werden muss:
Stark eingeschränkte Sichtverhältnisse. Autofahrer verzögern oft nur minimal und beschleunigen bereits im Scheitelpunkt der Kurve, wo plötzlich Fußgänger oder Kinder kreuzen.
Hohe Dichte an Einmündungen auf kurzer Distanz. Durch parkende Autos und Grünflächen ist der Querverkehr oft erst im letzten Moment sichtbar – tägliches Konfliktpotenzial.
Während die Hauptachse Gehwege hat, fehlen diese in den Seiten- und Stichstraßen komplett. Fußgänger, Radfahrer, spielende Kinder und Pkw teilen sich denselben Pflasterraum.
Schwerer Zulieferverkehr und Lkw für das Pflegezentrum müssen in engen Kreuzungen und Wendeanlagen rangieren. Gleichzeitig sind hier viele ältere, mobilitätseingeschränkte Menschen unterwegs.
Der rechtliche Unterschied zwischen dem Status quo und unserem Ziel:
| Kriterium | Status Quo (Tempo 30 Zone) | Unser Ziel: Zeichen 325.1 StVO |
|---|---|---|
| Geschwindigkeit | Bis zu 30 km/h erlaubt (in der Realität oft 40–60 km/h gefahren). | Streng Schrittgeschwindigkeit (ca. 4–7 km/h) für alle Fahrzeuge! |
| Fußgänger & Zufußgehende | Müssen vorrangig Gehwege nutzen; dürfen Fahrbahn nur queren. | Dürfen die Straße in ihrer gesamten Breite uneingeschränkt nutzen! |
| Kinderspiel auf der Straße | Grundsätzlich verboten bzw. ordnungswidrig auf der Fahrbahn. | Kinderspiele sind überall auf der Straße ausdrücklich erlaubt! |
| Parken von Kraftfahrzeugen | Überall am Fahrbahnrand erlaubt, wo kein Halteverbot gilt. | Parken NUR in speziell dafür gekennzeichneten Flächen zulässig (Ausnahme: Ein-/Aussteigen)! |
| Ausfahren in Vorfahrtsstraßen | Rechts-vor-Links an Einmündungen innerhalb der Zone. | Beim Verlassen des verkehrsberuhigten Bereichs gilt grundsätzlich Nachrang (§ 10 StVO). |
Transparenz, Fakten und Sicherheit: Wir fordern keine Gefälligkeiten, sondern ein fundiertes Verwaltungsverfahren mit Bürgerbeteiligung.
Vor-Ort-Begehung des gesamten Up'n Kamp inklusive Hauptzug, Kurve, Einmündungen und Stichstraßen mit Polizei und Behörden.
Vollständige Einsicht und Auswertung der früheren Messdaten (u. a. der berichteten 60-km/h-Spitzenwerte) und damaligen Begründungen.
Objektive Verkehrsmengen- und Geschwindigkeitsmessungen über einen aussagekräftigen Zeitraum an mehreren Schlüsselstellen.
Exakte verkehrstechnische Untersuchung des Brems- und Reaktionswegs in der unübersichtlichen Kurve und den Rechts-vor-Links-Bereichen.
Ganzheitliche Ausweisung für das gesamte Wohngebiet – keine willkürliche Isolation einzelner Stichwege zu Lasten des Hauptzuges.
Konkrete Aufstellung, welche bestehenden Elemente (Pflaster, Kurven, Verengungen) genügen und was baulich ergänzt werden muss.
Feste Markierung von Anwohnerparkplätzen zur Vermeidung von Wildparken und zur gleichzeitigen Verkehrsberuhigung (Verschwenkungen).
Sicherstellung aller Schleppkurven für Rettungsdienst, Feuerwehr und Entsorgungsfahrzeuge ohne Verzicht auf Temporeduktion.
Konzept für Lieferanten, Lkw und Krankentransporte zum Wohn- und Pflegezentrum mit definierten Wende- und Haltelösungen.
Erstellung einer soliden und transparenten Kostenschätzung für geringinvestive bzw. bauliche Anpassungen durch die Verwaltung.
Schriftliche und verbindliche Klärung vorab, ob und in welchem Rahmen finanzielle Belastungen für Anlieger entstehen könnten.
Offizielle Beratung im zuständigen Ratsgremium der Gemeinde Sittensen sowie fortlaufende schriftliche Information der Vertrauenspersonen.
Gemeinsam erreichen wir mehr! Als Anwohnerin oder Anwohner im Up'n Kamp kannst du dich hier direkt eintragen. Unsere Vertrauensperson Sandra Intemann kommt für die formelle Gegenzeichnung nach § 34 NKomVG persönlich bei dir vorbei oder sendet dir das Blatt zu.
Wohngebiet Up'n Kamp – Gemeinschaftliche Anregung § 34 NKomVG
Transparente Antworten auf die wichtigsten Bedenken der Nachbarschaft:
Referenz zum Vorhaben: Die unterzeichnenden Bürgerinnen und Bürger regen gemäß § 34 NKomVG die Anordnung eines verkehrsberuhigten Bereichs (Zeichen 325.1 StVO) für das gesamte Wohnquartier Up'n Kamp inklusive Hauptzug und aller Stichstraßen an. Ziel ist die tatsächliche Einhaltung von Schrittgeschwindigkeit statt früher gemessener Spitzenwerte von bis zu 60 km/h in der Tempo-30-Zone, der Schutz von spielenden Kindern und Fußgängern auf den gehweglosen Seitenstraßen sowie die Entschärfung der unübersichtlichen Kurve und Einmündungen.
Mit meiner eigenhändigen Unterschrift unterstütze ich die Durchführung einer gemeinsamen Verkehrsschau, objektive Neumessungen und die Ausweisung als verkehrsberuhigter Bereich.
| Nr. | Name, Vorname (in Druckbuchstaben) | Straße & Hausnummer (Up'n Kamp) | Datum | Unterschrift |
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| 1 | Up'n Kamp | |||
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| 4 | Up'n Kamp | |||
| 5 | Up'n Kamp | |||
| 6 | Up'n Kamp | |||
| 7 | Up'n Kamp | |||
| 8 | Up'n Kamp | |||
| 9 | Up'n Kamp | |||
| 10 | Up'n Kamp | |||
| 11 | Up'n Kamp | |||
| 12 | Up'n Kamp | |||
| 13 | Up'n Kamp | |||
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| 15 | Up'n Kamp |